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Reise/Übernachtung Jugendpolitisches Forum

Übernachtung

Für eine notwendige Übernachtung ist im H24 Stadthotel Bernau,
Weißenseer Str. 6, 16321 Bernau ein kleines Zimmerkontingent reserviert. Sie können sich, unter Nennung des Kennwortes „Jugendpolitisches Forum“, entweder per E-Mail (bernau(at)h24hotels(dot)com) oder unter 03338 9141650 beim Hotel einbuchen. Die Zimmer sind bis 08.05.2024 zu dem angegebenen Preis buchbar.

Außerdem gibt es im Hotel IBIS budget Berlin Ost noch wenige freie Zimmer. Der Preis pro Nacht für das Einzelzimmer beträgt 90,00 €, zzgl. Frühstück 11,50 € p.P. optional.

Die Kosten für die Übernachtung aus dem Kontingent werden vollständig übernommen. Sollten Sie in einem anderen Hotel übernachten, werden Übernachtungskosten bis max. 106,00 €/Nacht inkl. Frühstück erstattet.Sollten Sie keine Unterkunft zur vorgegebenen Preisobergrenze finden, melden Sie sich deshalb bitte vor der Buchung einer teureren Unterkunft bei dem zuständigen Fachreferat für Nachhaltigkeit: Bianca Keilbach, Mira Tömmes, 524(at)bmel.bund(dot)de/030 18529-4492.

Erläuterung zur Reisekostenzusage

Die Kostenerstattung der veranlassten notwendigen Reisekosten wird wie folgt begrenzt:

  • Die Kosten für die Hin- und Rückfahrt mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel vom Dienst- oder Wohnort zum Geschäftsort werden grundsätzlich die Kosten der niedrigsten Beförderungsklasse (bei Bahnfahrten 2. Klasse) erstattet.
  • Wird die Reise ausnahmsweise von einem anderen Ort als dem Dienst- oder Wohnort angetreten oder an einem anderen Ort beendet, sind die sich daraus ergebenen Folgen für die Reisekostenerstattung vorab mit dem BMEL zu klären.
  • Bei Benutzung eines Kraftwagens werden 0,20 € je Kilometer zurückgelegter Strecke, maximal jedoch 130 € für die gesamte Reise erstattet. Für die Berechnung ist die verkehrsübliche Straßenverbindung maßgeblich.
  • Anfallende Parkgebühren werden bis zu 15 €/Tag erstattet.
  • Grundsätzlich sind für Zu- und Abgänge zum/vom Bahnhof öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
  • Kosten für notwendige Übernachtungen in Berlin werden bis max. 106,00/ Nacht inkl. Frühstück erstattet. Darüber hinaus gehende Übernachtungskosten können nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erstattet werden, wenn das BMEL die Übernahme der höheren Kosten vor der Buchung bestätigt hat. Sollten Sie keine Unterkunft zur vorgegebenen Preisobergrenze finden, melden Sie sich deshalb bitte vor der Buchung einer teureren Unterkunft bei dem zuständigen Fachreferat für Nachhaltigkeit: Bianca Keilbach, Mira Tömmes, 524(at)bmel.bund(dot)de/030 18529-4492.
    Zum Zeitpunkt der Veranstaltung ist die Hotelsituation in Berlin angespannt. Es wird daher empfohlen, möglichst frühzeitig eine Unterkunft zu buchen.
  • Die Reisekostenerstattung muss innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Beendigung der Reise schriftlich beantragt werden. Die Frist beginnt mit dem Tage nach Beendigung der Reise. Geht der Erstattungsantrag nicht innerhalb dieser Ausschlussfrist beim BMEL ein, erlischt der Anspruch auf Reisekostenvergütung. Eine Erstattung der entstandenen Kosten ist dann nicht mehr möglich.